Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma bauset, Holzmüller + Handle Ges.m.b.H. – im Folgenden bau-set GmbH genannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Folgelieferungen im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch dann, wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden. Diese Bedingungen werden grundsätzlich im Zeitpunkt der Auftragserteilung zum Vertragsbestandteil erhoben, jedoch vom Auftraggeber spätestens mit der unbeanstandet angenommenen Lieferung als gültig anerkannt.

1.2 Bedingungen eines Geschäftspartners, die zu diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind unwirksam, es sei denn, diese widersprechenden Bestimmungen werden von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.

1.3 Mündliche Abreden sowie nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des mit uns abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Lieferung

2.1 Wir sind jedenfalls berechtigt, den uns erteilten Auftrag in Teillieferungen zu erfüllen und abzurechnen.

2.2 Angaben über den Lieferzeitpunkt sind nur Cirkaangaben. Sie gelten als unverbindlich. Bei Lieferverzögerungen sind wir zu keinem Schadenersatz verpflichtet, es sei denn, dass der Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

3. Preise

3.1 Sofern nichts Anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ausschließlich in Euro ohne Mehrwertsteuer.

3.2 Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Preisangaben stets freibleibend. Mündliche oder telefonische Preisangaben bedürfen zur ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

3.3 Unsere Angebotspreise sind, sofern nicht anders vereinbart, bis zum Ablauf von 14 Tagen ab Datum des Angebotes bindend. Wenn sich jedoch die Material- oder Lohnkosten, Steuern oder öffentlichen Abgaben ändern, sind wir bis zum Vertragsabschluss berechtigt, die Anbotspreise entsprechend den Verteuerungen zu berichtigen.

3.4 Mehrkosten, die infolge von Verzögerungen entstehen, die wir nicht zu vertreten haben, sind zur Gänze vom Auftraggeber zu tragen.

4. Gewährleistung, Haftung

4.1 Wir leisten Gewähr, dass unsere Waren und Leistungen die im Vertrag ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der Übergabe der Waren an den Auftraggeber.

4.2 Den Auftraggeber trifft die Verpflichtung, die gelieferten Waren bzw. erstellten Gewerke, unverzüglich nach Ablieferung bzw. Errichtung durch uns, zu untersuchen. Es besteht eine Prüf und Rügepflicht im Sinne des § 377 HGB, das heißt, dass uns über allfällige Mängel unverzüglich Anzeige zu machen ist. Bemängelungen sind bei sonstigem Ausschluss schriftlich jedenfalls innerhalb von 8 Tagen ab Empfang der Ware oder Leistung zu erheben. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein derartiger Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden. Anderenfalls gilt die Ware ebenfalls als genehmigt.

4.3 Mängelrügen sind schriftlich mittels eingeschriebenem Brief zu erstatten. Sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung erlöschen, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne unsere Zustimmung Instandsetzungsoder Verbesserungsarbeiten oder sonstige Veränderungen an den gelieferten Waren vornimmt. Schadenersatzansprüche sind diesfalls ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges uneingeschränktes Eigentum. Wenn dieser Eigentumsvorbehalt durch Weiterverkauf an Dritte und / oder Einbau erlischt, so tritt der Auftraggeber bereits mit der Auftragserteilung alle aus der Weiterveräußerung oder dem Einbau gegenüber Dritten entstehenden Forderungen an uns ab.

5.2 Bei Lieferung in laufender Rechnung sowie bei mehreren Lieferungen dient der vereinbarte Eigentumsvorbehalt zur Sicherung der aus den einzelnen Rechnungen resultierenden Saldoforderungen.

5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall, dass dritte Personen auf die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren Rechte geltend machen oder daran begründen, uns unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief davon zu verständigen.

5.4 Der Auftraggeber trägt die Gefahr für die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren. Er haftet für die sorgfältige Verwahrung der Waren.

5.5 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftragnehmers steht uns das jederzeitige Recht zu, die gelieferten Waren wieder in unseren Besitz zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie vom Auftragnehmer bereits eingebaut wurden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer die Kosten des Ausbaus zu tragen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Sofern nichts Anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen prompt und ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden 1% Verzugszinsen per Monat berechnet.

6.2 Vereinbarte Skonti oder Nachlässe werden nur dann gewährt, wenn gegenüber dem Auftraggeber auch sonst keinerlei überfällige Forderungen und auch keine Wechselforderungen bestehen.

6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns im Falle des Zahlungsverzuges die Kosten zu ersetzen, die durch die außergerichtliche oder gerichtliche Betreibung der offenen Kosten verursacht werden. Die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1 Der Erfüllungs- und Zahlungsort aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz in 4055 Pucking.

7.2 Für alle Meinungsverschiedenheiten, die nicht im Einvernehmen beigelegt werden können, wird als Gerichtsstand für beide Teile das für den Sitz von bau-set GmbH sachlich und örtlich zuständige Gericht in A-4020 Linz vereinbart.

7.3 Es gilt in jedem Fall österreichisches, materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.